Fachanwältin für Familienrecht: Katja Högerle

Fachanwältin für Familienrecht

• Beratung und Vertretung von familienrechtlichen Mandaten, insbesondere bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögens-auseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht.
• Vorbeugende Rechtsberatung (u.a. Entwerfen von Eheverträgen)
• Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivilrecht
Curriculum Vitae:
Rechtsanwältin Katja Högerle ist am 05. Mai 1983 in Memmingen geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz, eine der Elite-Universitäten Deutschlands.
Anschließend absolvierte sie das Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk München und legte dort 2009 die zweite juristische Staatsprüfung ab.
Im Jahr 2009 wurde Frau Katja Högerle als Rechtsanwältin zugelassen und arbeitete seitdem als angestellte Rechtsanwältin.
Aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung und besonderen fachlichen Kenntnis wurde ihr 2012 der Titel "Fachanwältin für Familienrecht" verliehen.
Seit Januar 2015 ist Frau Katja Högerle in freier Mitarbeit für die Kanzlei Dr. Hörmann & Kollegen tätig.
Im Umfeld familienrechtlicher Sachverhalte kann praktisch kein Szenario ohne steuerliche Flankenberatung mehr zur Zufriedenheit des Mandanten bearbeitet werden. "Unternehmer brauchen Eheverträge." Diesen Beratungsauftrag kann Frau Katja Högerle durch die Einbettung in die Kanzleistruktur bestens abwickeln.
Ihre Schwerpunkte sind: Beratung und Vertretung von familienrechtlichen Mandaten, insbesondere bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorge- und Umgangsrecht.
Vorbeugende Rechtsberatung (u.a. Entwerfen von Eheverträgen) sowie Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivilrecht.